Prävention

Vorbemerkung

Gemäß dem niedersächsischen Bildungsauftrag der Schule (§ 2 NSchG) ist Prävention ein wichtiger Teil der Erziehung in der Schule. Ziel der Prävention ist es, die Heranwachsenden in die Lage zu versetzen, sich in konflikt- und suchtgefährdenden Situationen angemessen zu verhalten sowie sie in ihrer sozialen und individuellen Entwicklung zu unterstützen. Die Präventionsarbeit in den Klassen erfolgt dabei durch die Lehrkräfte, oftmals in Kooperation mit den Schulsozialpädagoginnen, den Präventionsbeauftragten der Polizei sowie weiteren Mitarbeitern/-innen außerschulischer Einrichtungen.

Das hier vorliegende Präventionskonzept versteht sich als ein vorläufiges Konzept, das regelmäßig evaluiert und den Ergebnissen entsprechend überarbeitet bzw. bei Neuerungen ergänzt werden soll. Alle relevanten Themen wie Ernährung und Gesundheit, Gewalt, Sozialkompetenz oder auch Suchtmittel finden darin Berücksichtigung.

Im Folgenden werden – nach Jahrgängen unterschieden – die einzelnen Präventionsbausteine aufgeführt.

Die Präventionsveranstaltungen an der Marion-Dönhoff-Schule

Klasse Prävention Veranstaltung Zeitrahmen
5 Medienprävention Medienpädagogik mit Herrn Lewald von der Polizei WHV jeweils 2-stündig im April
5 Gewalt-/Kommunikationsprävention Prävention zur Selbstbehauptung mit Frau Uldahl jeweils 2 Tage zu Beginn des 2. Halbjahres
5 Verkehrsprävention Der Einsteigerbus mit der Verkehrswacht und der Polizei 1-stündig zu Beginn des Schuljahres
6 Gewaltprävention Mein Körper gehört mir mit der Schlüsselblume WHV Herbst
6 Gewaltprävention Vorbeugung gegen Diebstahl und Körperverletzung mit Herrn Tjaden von der Polizei WHV Januar
7 Suchtprävention Vorbeugung gegen Alkohol- und Nikotinsucht in Form des Klarsichtparcours durch den Präventionsrat jeweils 2-stündig im Februar
8 Sexualprävention Besuch Pro-Familias: Vorstellung der Beratungsstelle, erste Kontakte zu Verhütungsmitteln, Beantwortung sämtlicher Fragen zum Thema Sexualität in Jungen-/Mädchengruppen August/September

9.00h -12.00h

8 Sexualprävention Vorbeugung bzgl. Suchtmittel und ihre Auswirkungen in der Schwangerschaft sowie Auswirkungen von Gewalteinwirkungen bei Kleinkindern präsentiert anhand der Babysimulationspuppen der Caritas mit Frau Koke-Barkam jeweils 2-stündig im -Februar
9 Suchtprävention Vorbeugung gegen Drogensucht, vornehmlich Cannabis, Speed, Heroin, Crystal Meth mit Herrn Lewald von der Polizei WHV jeweils 2-stündig im Februar/März
10 Gewaltprävention Vorbereitung auf ein gewaltfreies Leben nach Beendigung der Schule jeweils 6-stündig im Juni/Juli, nach den Abschlusskonferenzen

 

 

Sexualerziehung verankert in §96 Nds. Schulgesetz in vielen Fächern thematisieren, ebenso Richtlinien zur Sexualerziehung von der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung

Gemeinsamer Erlass gegen Gewalt an Schulen (Schule, Polizei, Staatsanwaltschaft), beinhaltet auch Cybermobbing.

Suchtprävention an Schulen verpflichtend seit 1.8.2005

  • 32 Nds. Schulgesetz sagt:

Das Schulprogramm muss darüber Auskunft geben, welches Leitbild und welche Entwicklungsziele die päd. Arbeit und die sonstigen Tätigkeiten der Schule bestimmen. Der Zusammensetzung der Schülerschaft und dem regionalen Umfeld ist in dem Schulprogramm und in der Unterrichtsorganisation Rechnung zu tragen.

Aufgrund der erhöht aufkommenden Schwangerschaften in der Schülerschaft bzw. der Zahl an Abtreibungen ist es dringend notwendig, eine solch zeitaufwändige Sexualprävention zu praktizieren.

Stand 10. Februar 2020

Kerstin Martens

(Koordinatorin für Inklusion und Prävention an der MDS)