Corona-Regelungen

29. Aug. 2022 Eugen Schröder

  1. Sowohl das Testen als auch das Masketragen sind freiwillig. Das Land Niedersachsen stellt Schülern, die sich testen möchten, 2 Tests pro Woche zur Verfügung. Wer eine Maske tragen möchte, trägt diese allerdings als „Mund-Nase-Abdeckung“, nicht als „Kinnschutz“ oder „Maulkorb“.
  2. Wer Erkältungssymptome hat (Halsschmerzen, Husten, Schniefnase, Gliederschmerzen…) testet sich, bevor er/sie zur Schule kommt und bringt zur Bestätigung die Testkartusche mit. Wer trotz deutlicher Symptome keine Testkartusche vorlegen kann, testet sich in der Schule. Ist der Test negativ, darf die Schule weiterhin besucht werden, allerdings testet sich der/die Schüler:in täglich, bis er/sie 48 Stunden symptomfrei ist. Ist der Test positiv, begibt sich der/die Schüler:in in die Absonderung und veranlasst in Absprache mit dem Arzt, ob ein PCR-Test gemacht werden soll. Die Absonderung dauert in jedem Fall wenigstens 5 Tage und darf erst beendet werden, wenn 1. das Kind 48 Stunden symtomfrei ist und 2. der Selbsttest wieder negativ ist.
  3. Es gibt kein kollektives verbindliches Masketragen und Testen mehr für Klassenkameraden, aber Geschwisterkinder testen sich auch ohne Symptome so lange, wie die Absonderung des erkrankten Geschwisterkindes dauert.