Schulvorstand

An jeder Schule mit mindestens vier Vollzeitlehrkräften ist ein Schulvorstand einzurichten. Hat eine Schule weniger als vier Vollzeitlehrkräfte, so nimmt die Gesamtkonferenz die Aufgaben des Schulvorstandes wahr.

An der Marion-Dönhoff-Schule hat der Schulvorstand entsprechend der Anzahl der Vollzeitlehrkräfte 16 Mitglieder. Er besteht zur einen Hälfte aus Vertreterinnen und Vertretern der Lehrkräfte (Schulleiter/in und die von der Gesamtkonferenz gewählten Lehrkräfte) und zur anderen Hälfte aus Vertreterinnen und Vertretern der Erziehungsberechtigten sowie der Schülerinnen und Schüler. Konkret bedeutet das für die MDS: Im Schulvorstand arbeiten der Schulleiter, 7 Lehrkräfte, 4 Elternvertreter und 4 Schülervertreter zusammen.

Wichtige Aufgabe des Schulvorstands ist, die Arbeit der Schule mit dem Ziel der Qualitätsentwicklung zu gestalten. Die Entscheidungsbefugnisse des Schulvorstandes sind in § 38 a Abs. 3 des Niedersächsischen Schulgesetzes festgelegt. Der Schulvorstand entscheidet  neben anderen Angelegenheiten

  • über den von der Schulleiterin/dem Schulleiter aufgestellten Plan über die Verwendung der Haushaltsmittel,
  • die Zusammenarbeit mit anderen Schulen,
  • Schulpartnerschaften,
  • die Ausgestaltung der Stundentafel,
  • Grundsätze für die Durchführung von Projektwochen,
  • für die Werbung und das Sponsoring in der Schule und
  • für die jährliche Überprüfung der Arbeit der Schule.

Der Schulvorstand macht einen Vorschlag für das Schulprogramm und für die Schulordnung.  Will die Gesamtkonferenz von den Entwürfen des Schulvorstandes für das Schulprogramm oder für die Schulordnung abweichen, so kann sie das nur, wenn sie sich mit dem Schulvorstand ins Benehmen setzt.

Der Schulvorstand  der Marion-Dönhoff-Schule tagt regelmäßig montags – wenigstens viermal im Schuljahr, in der Regel aber häufiger.