Vertretungskonzept

 

Durch Erkrankungen, Kuren, Beurlaubungen, Fortbildungen, andere dienstliche Verpflichtungen der Lehrkräfte sowie durch Klassenfahrten und sonstige schulische Veranstaltungen, wie z. B. Betriebspraktika, fällt Unterricht aus.

 

Durch Vertretungsunterricht soll die Qualität des Unterrichts weitgehend erhalten und der Unterrichtsausfall minimiert werden.

 

SinnvollerVertretungsunterricht ist dann gegeben, wenn

 

  • die Vertretungsstunde dem geplanten Regelunterricht inhaltlich möglichst entspricht.
  • der Unterricht in dem jeweiligen Fach fortgeführt werden kann.
  • in dem Fach zusätzliche Übungen und Wiederholungen durchgeführt werden.
  • die Vertretungsstunde andere Aufgabenfelder aus den Bereichen der Mobilitätserziehung, Medienkompetenz, Methodenkompetenz, Gewaltprävention oder Drogenprävention zum Inhalt hat.

 

Vorgaben:

 

Die OBS Nord besteht zur Zeit aus dem Oberschulzweig der Klassen 5, dem Förderschulzweig „Körperlich-motorische Entwicklung“ der Jahrgänge 5 bis 10 sowie der HS- und RS-Schulzweige mit den Jahrgängen 6 bis 10. Im HS-Zweig werden vier Integrationsklassen geführt, die nach dem schuleigenen Konzept der ehemaligen HS Nogatstraße beschult werden. Für den Vertretungsunterricht in den einzelnen Schulzweigen gibt es verschiedene Rahmenbedingungen.

 

Förderschule

 

Der Unterricht in den Förderklassen ist grundsätzlich verlässlich und wird vertreten. Sind keine Lehrkräfte für eine Vertretung vorhanden, fällt Unterricht im HS oder RS Schulzweig der Schule aus, um die benötigten Lehrerstunden bereitzustellen.

 

Integrationsklassen des HS Schulzweigs

 

Der Unterricht ist grundsätzlich verlässlich. Es wird verfahren wie bei den Förderschulklassen.

 

Oberschule Klasse 5

 

Der Unterricht in Klasse 5 ist verlässlich. Erkrankt eine Lehrkraft, die im Nachmittagsbereich unterrichtet kurzfristig, wird der Unterricht vertreten. Ist dies nicht möglich, werden die jeweiligen Schüler auf die anderen Nachmittagsprojekte verteilt.

 

 

HS- und RS- Schulzweig

 

Grundsätzlich werden mindestens vier Std. Unterricht erteilt. Die Randstunden (1. und 6. Std.) müssen nicht vertreten werden. Die Klassen 10 können mit einer sinnvollen Facharbeit versorgt werden und selbstständig arbeiten, wenn dies durch Personalmangel notwendig ist. Dies gilt auch für untere Jahrgänge. Hierbei übernimmt die Lehrkraft des angrenzenden Klassenraumes zusätzlich die Aufsicht.

Sollten durch eine Häufung von außergewöhnlichen Ereignissen und Krankheiten überhaupt zu wenig freie Lehrer verfügbar sein, kann es geschehen, dass dass eine Klasse einen unterrichtsfreien „häuslichen Arbeitstag“ erhält. Dieser Ausnahmefall ist manchmal sinnvoller als 4 Stunden Vertretungsunterricht bei fremden Lehrkräften.

 

Sicherstellung des Vertretungskonzeptes

 

  • Vollzeit beschäftigte Kollegen haben max. 3 Springstunden, die für Vertretungsunterricht genutzt werden können.
  • Teilzeitkräfte haben entsprechend weniger (bei halbem Dienst eine Stunde, ab 17,5 Stunden zwei Std.) Springstunden für Vertretungen.
  • Schwerbehinderte Lehrkräfte werden nach gemeinsamer Absprache mit der Schulleitung in das Vertretungskonzept eingearbeitet.
  • Sind Präsenzzeiten für Vertretungen erforderlich, werden diese im Stundenplan der Lehrkräfte vermerkt.
  • Zur Vermeidung von planbarem Unterrichtsausfall werden Termine von Schulveranstaltungen konzentriert (z.B im Mai Betriebspraktikum der RS und weitere Schulveranstaltungen).
  • bei längerfristigem Ausfall einer Lehrkraft von mehreren Wochen kann der Stundenplan und somit der Einsatz der Lehrkräfte geändert werden, falls keine „Feuerwehrlehrkraft“ zur Verfügung steht oder genehmigt wird.
  • Wenn möglich, werden Lehrkräfte mit geringerer Stundenzahl als ihre Höchststundenzahl eingesetzt („Vertretungsreserve“), um eine unverhältnismäßige Anhäufung von Plusstunden zu vermeiden.

 

Inhaltliche Arbeit im Vertretungsunterricht

 

  • Bei planbarem Unterrichtsausfall, wie z.B. Fortbildung einer Lehrkraft, ist diese verpflichtet, Unterrichtsangebote für die Vertretungslehrkräfte vorzubereiten und diese in die dafür vorgesehenen Fächer zu legen. Die Unterrichtsangebote müssen so gut aufgearbeitet werden, dass auch fachfremde Vertertungslehrer zu einem erfolgreichen Unterrichtsergebnis kommen. Der Fachunterricht wird somit aufrechterhalten. Bei Klassenfahrten gibt die zu vertretende Lehrkraft Unterrichtsschwerpunkte vor, in denen die Vertretungslehrer weiterarbeiten sollen. Die Vertretungslehrer verpflichten sich, die Unterrichtsangebote im Vertretungsunterricht umzusetzen.
  • Bei spontanem Unterrichtsausfall, wie z.B. plötzlicher Erkrankung eines Kollegen, kann vom Fachunterricht abgewichen werden. Hierfür stellt die Schule Übungmaterial für die Kernfächer Deutsch, Englisch und Mathematik zur Verfügung. Die Vertretungslehrer können aber auch individuelle Lernschwerpunkte (z.B. eine Stunde im Musikraum) setzen oder sich im Rahmen der bereits erwähnten Konzepte von Methodenkompetenz, Drogenprävention o.ä. bewegen.
  • Für die Schüler ist der Vertretungsunterricht gleichzusetzen mit Fachunterricht. Sie verpflichten sich zur ordnungsgemäßen und zielgerichteten Mitarbeit und haben das für den Vertretungsunterricht benötigte Material (z.B. Fachbücher) griffbereit.

 

Das Vertretungskonzept wird in der Dienstbesprechung am 24.11.2014 diskutiert.

Wilhelmshaven, 20.11.14