Mündliche Abschlussprüfungen sind freiwillig

19. Mai. 2020 Eugen Schröder

Der Kultusminister teilt uns in einem Schreiben vom 14.05.20 mit, dass die mündlichen Abschlussprüfungen in diesem Schuljahr auf freiwilliger Basis stattfinden sollen. Mit dieser Maßnahme soll eine Entlastung geschaffen werden, ohne dabei den Wert der Abschlüsse zu schmälern.

Je nach individueller Situation kann eine freiwillige Teilnahme an der Prüfung sinnvoll sein. Sie als Elternteil besprechen dies bitte mit ihrem Kind und halten im Zweifelsfall noch einmal Rücksprache mit der Klassenleitung oder der betreffenden Fachlehrkraft. Im Falle der Teilnahme an der Prüfung wird das Ergebnis selbstverständlich in jedem Fall in die Bewertung des jeweiligen Faches mit einem Drittel der Jahresendnote einbezogen.

Unsere Schüler/innen haben sich bereits für die Prüfung angemeldet. Damit wir die Planungen an die neue Situation anpassen können, erhalten Sie als Elternteil in den nächsten Tagen einen Informationsbrief mit der Bitte uns mitzuteilen, ob von der Möglichkeit der freiwilligen mündlichen Prüfung Gebrauch gemacht werden soll. Der Abschnitt muss bis zum 27.05.20 bei der Klassenleitung abgegeben werden. Andernfalls gehen wir davon aus, dass keine mündliche Prüfung stattfindet. Ahr