Schulmessenger

06. Jun. 2018 Eugen Schröder

Laut Christiane Schulzki-Haddoutis Artikel „Datenschutzbeauftragte sieht schwere Datenschutzmängel im Berliner Gesundheitswesen“ vom 7. April 2017 auf heise.de verstößt der Gebrauch von WhatsApp zu schulinternen Zwecken sogar gegen das Gesetz. Dabei gibt es neben WhatsApp noch andere, weniger durchlässige Messenger wie schul.cloud oder Threema. Diese sind nur leider nicht so populär – auch bei Lehrern nicht (Quelle).

Ab dem kommenden Schuljahr werden wir den Messenger schul.cloud von unserem Partner Heinekingmedia GmbH (DSB, Untis und WebUntis) aus Hannover nutzen.