WhatsApp gehört nicht an Schulen

22. Jun. 2018 Eugen Schröder

Meinung der Aufsichtsbehörden

Schon im Mai 2017 hatte sich der Datenschutzbeauftragte von Rheinland-Pfalz, positioniert und hingewiesen, dass WhatsApp zu schulischen Zwecken tabu ist.

„Sofern eine Lehrkraft es als notwendig erachtet, über Messenger mit Eltern, Schülerinnen und Schülern zu kommunizieren, kommen nur europäische Anbieter, die eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung anbieten, in Betracht (z. B. Pidgin/OTR, Signal 2.0, SIMSme, Chiffry oder Threema).“

Noch ein Jahr früher, Im Oktober 2016, hatte schon der Landesdatenschutzbeauftragte in Hamburg, Johannes Caspar, eine Empfehlung an alle deutschen Bürger ausgesprochen, WhatsApp wegen der starken negativen Folgen für den Schutz der eigenen Daten zu meiden. An der Beliebtheit von WhatsApp änderte das nicht viel.

Quelle

Zum Gerichtsurteil